Der Europäische Rat ist das Versammlungsorgan der Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Staaten. Er ist eine „intergouvernementale“ Institution. Das heißt, die Regierungschefs arbeiten und verhandeln hier direkt miteinander und versuchen, (in der Regel) Einigungen im Konsens zu erreichen. Das Gegenteil sind „supranationale“ Institutionen, wie die Europäische Kommission, die EZB oder das Europäische Parlament (hier haben die Nationalstaaten Souveränität abgegeben und akzeptieren Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip).
Neben den 27 Staats- und Regierungschefs nehmen an den Treffen des Europäischen Rates auch dessen Präsident (Herman Von Rompuy) und der Kommissionspräsident (José Manuel Barroso) teil. Diese beiden besitzen aber kein Stimmrecht. Beratende Funktion innerhalb des Europäischen Rates hat außerdem der Hohe Vertreter der Außen- und Sicherheitspolitik (EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton). Darüber hinaus erläutert der Parlamentspräsident zu Beginn der Sitzungen die Positionen des Europäischen Parlaments zu den anstehenden Themen.
Der Europäische Rat kommt mindestens zweimal pro Halbjahr zusammen und seine Treffen werden auch als EU-Gipfel bezeichnet. Aktuell, in Zeiten der Finanzkrise, treffen sich die Mitglieder wesentlich öfter. Zuletzt tagte er am 01. und 02. März 2012 in Brüssel. Hier wurde u.a. der Stabilitätspakt beschlossen sowie Serbien der Status eines EU-Bewerberlandes verliehen.
Die Aufgaben dieses Organs sind nicht genau umrissen.
Er soll die „politischen Leitlinien“ der EU festzulegen und Impulse in den zentralen Bereichen geben. Wenn auf Ministerebene zu Themen keine Einigung gefunden werden kann, werden diese Themen im Europäischen Rat aufgegriffen.
Als eine Art “konstitutioneller Architekt” übernimmt er die zentrale Rolle bei der Ausgestaltung der Europäischen Verträg und somit der Entwicklung der EU insgesamt.
Derzeit nimmt der Europäische Rat wegen der Krise “Führungsaufgaben wahr”, besitzt aber insgesamt keine gesetzgeberische Funktion (Wessels/ Schäfer 2011: 199).
Bis 2009 war der Europäische Rat nicht als offizielles Organ in den Verträgen der EU verankert, obwohl die Treffen bereits eine lange Tradition besitzen. Spätestens mit der Gipfelkonferenz von Den Haag im Jahr 1969 wurde er zu einem wichtigen politischen Instrument, das sich der damals herrschenden Integrationsprobleme annahm. Erstmals in den Verträgen der EU wurde er in der Einheitlichen Europäischen Akte von 1987 erwähnt. Seit dem Vertrag von Lissabon (Dezember 2009) ist er nun auch der Form halber ein echtes EU-Organ (Art.13 EUV).
Die Entscheidungsfindung, die ja wie oben erwähnt, auf Konsens beruht, ist nicht immer leicht. Aber da sich hier die Chefs der Regierungen treffen, besteht die Möglichkeit, so genannte Paketlösungen zu schnüren. Aus verschiedenen Politikbereichen können bei Uneinigkeit “Forderungen und Angebote der Mitgliedstaaten” gegeneinander aufgerechnet werden (Wessels/ Schäfer 2011: 203). Gemeinhin mag man dies auch als Kuhhandel bezeichnen, ermöglicht den Mitglieder aber ein effizienteres Arbeiten.
Auch wenn die Aufgabenbeschreibung diffus bleibt, hat der Europäische Rat eine ungemein wichtige Bedeutung für die Entwicklung der Europäischen Union.
Hier findet ihr den deutschsprachigen Internetauftritt des Europäischen Rates mit jeder Menge weiterführender Informationen.
Literatur: Wessels, Wolfgang/ Schäfer, Maria (2011): Europäischer Rat, in: Weidenfeld, Werner/ Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Europa von A bis Z, Baden-Baden, S.198-204.