Eins vorweg: Der Europarat hat mir der Europäischen Union (im Grunde genommen) nichts zu tun. Da sein Name aber zu Verwechslungen mit dem Europäischen Rat oder dem Rat der EU einlädt, soll er kurz vorgestellt werden.
Der Europarat wurde bereits 1949 gegründet und ist somit die erste Staatenorganisation, die nach den Schrecken des Zweiten Weltkriegs in Europa gegründet wurde. Zehn Staaten haben damit angefangen und heute hat der Europarat 47 Mitglieder (umfasst also nahezu alle Staaten des Kontinents Europa, während die EU “nur” 27 Mitglieder hat). Bezeichnenderweise ist nur Weißrussland als einziges europäisches Land nicht Mitglied des Europarats.
Ziele und Aufgaben des Europarates sind es, kurz gesagt, sich innerhalb Europas für die Einhaltung gemeinsamer demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien sowie die Achtung der Menschenrechte einzusetzen bzw. über diese zu wachen. Was bedeutet, dass er beispielsweise Mitgliedern (oder Neumitgliedern) dabei hilft, ihre Verfassungen zu er-/ überarbeiten, den Ablauf von Wahlen beobachtet oder darauf achtet, dass die Rechte von Minderheiten durch den Staat geschützt werden. Als Grundlage dient hier unter anderem die “Europäische Konvention für Menschenrechte.”
Ein großes Problem ist allerdings, dass der Europarat über so gut wie keine effektiven Sanktionsmöglichkeiten verfügt. Zwar kann er einen Staat aus dem Rat ausschließen oder nationalen Abgesandten das Stimmrecht in der Parlamentarischen Versammlung entziehen, wenn deren Staat Mängel in der Rechtsstaatlichkeit oder der Einhaltung der Menschenrechte aufweist, allerdings geschieht dies so gut wie nie.
Hier findet ihr den Europarat im Netz.