Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament kann man den Rat der Europäischen Union, wenn man so will, als „Legislative“ im politischen System der EU bezeichnen. Denn im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens entscheiden Rat und EP über das Gros der Rechtssetzungsvorhaben der EU.
Als Aufgaben und Befugnisse lassen sich zusammenfassen:
- Der Rat besitzt die „zentrale Entscheidungsbefugnis zur Realisierung der vertraglich festgelegten Ziele“ (Umbach 2011: 318).
- Er verabschiedet im Namen der EU internationale Abkommen.
- Er zeichnet sich für die Abstimmung der Wirtschaftpolitik der EU-Mitgliedsstaaten verantwortlich.
- Er beschließt die Strategien für die Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (deren wesentliche Leitlinien vom Europäischen Rat getroffen werden)
- Gemeinsam mit dem EP stellt er den Haushalt der Union zusammen.
Zusammensetzung
Der Rat setzt sich zusammen aus Vertretern der Mitgliedsstaaten, die für den Mitgliedsstaat verbindliche Entscheidungen treffen dürfen. Hierbei handelt es in der Regel sich um die jeweiligen Fachminister der Regierung. Daher kommt auch die Bezeichnung des Rates als „Ministerrat“. Manchmal nehmen auch aber die zuständigen Staatssekretäre als Vertretung der Minister teil.
Es existieren also verschiedene Zusammensetzungen des Rates (derzeit sind es zehn unterschiedliche Formationen). Im Rat mit dem Titel „Auswärtige Angelegenheiten“ kommen die 27 EU-Außenminister zusammen. Für Deutschland reist also AM Guido Westerwelle nach Brüssel oder Luxemburg, je nachdem wo das Treffen stattfindet. (Für den Rat der “Auswärtigen Angelegenheiten” gilt darüber hinaus noch die Ausnahme, dass an seinen Treffen die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik teilnimmt und hier auch den Vorsitz hat, allerdings kein Stimmrecht besitzt.)
Die bekannteste Ratsformation ist aber sicherlich der Ecofin-Rat, der die Wirtschafts- und Finanzminister versammelt. Dieser trifft sich einmal im Monat. Einen Tag vor den Ecofin-Treffen, treffen sich die zu zuständigen Minister der Eurozone. Diese Eurogruppe nimmt innerhalb der Ratsformationen überhaupt eine besondere Stellung ein.
Vorsitz
Jedes halbe Jahr wechselt der Vorsitz im Rat. Derzeit hat Dänemark den Vorsitz inne, ab Juli 2012 folgt dann Polen. Die Arbeit im Rat kann von der jeweiligen Ratspräsidentschaft, durch das vorgelegte Arbeitsprogramm und die Prioritätensetzung enorm beeinflusst werden (vgl. Umbach 2011: 323). Deutschland führte die Ratspräsidentschaft zuletzt im ersten Halbjahr 2007.
Abstimmungsmodus
Wie alle anderen Organe in der EU war und ist der Rat einem ständigen Wandel unterworfen. Lange Zeit wurde innerhalb des Rates ausschließlich im Konsens entschieden. Seit der Einheitlichen Europäischen Akte von 1987 besteht auch die Möglichkeit Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit zu treffen. Seit dem Vertrag von Lissabon ist die Reichweite dieses Abstimmungsmodus noch erheblich erweitert worden.
Die qualifizierte Mehrheit muss zwei Mehrheiten umfassen:
- die Mehrheit der Mitgliedstaaten
- und die Mehrheit der EU-Bevölkerung
„Die doppelte Mehrheit ist allerdings mit einer Vielzahl von Bedingungen und Übergangsbestimmungen verbunden, die das Abstimmungssystem weder transparenter noch effizienter machen“ (Umbach 2011: 325).
Dennoch bemühen sich die Mitglieder des Rates auch weiterhin Konsenslösungen zu finden, um Kampfabstimmungen zu vermeiden.
Öffentlichkeit
Seit dem Vertrag von Lissabon gilt außerdem, dass Treffen des Rates, in denen über Gesetzgebungsakte beraten oder abgestimmt werden, öffentlich sein müssen. Auf dieser Website des Rates besteht die Möglichkeit dazu, Sitzungen im Stream zu verfolgen.
Literatur:
Umbach, Gaby (2011): Rat, in: Weidenfeld, Werner/ Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Europa von A bis Z, Bonn, S.318-325.